Grundsteuererklärung verweigert oder nicht abgegeben:
Welche Strafen drohen bei Nichtabgabe oder Verspätung?
Wer sich weigert, die Grundsteuererklärung abzugeben oder dies verspätet tut, kann mit einem sogenannten Verspätungszuschlag bestraft werden. Dieser beträgt demnach 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt zudem die Besteuerungsgrundlagen schätzen.
Damit es erst gar nicht zu Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt kommt, helfen wir bei Hager-Rohnert Ihnen gerne weiter.
Vorbereitung der Grundsteuererklärung
Für die Abgabe der Erklärung mit „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ werden bspw. folgende Angaben benötigt:
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Größe des Grundstücks
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Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
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Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
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Steuernummer/Aktenzeichen des Grundstücks
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Bodenrichtwert
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Genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
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Wohnfläche
Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
Wann soll die neue Steuer fällig werden?
Auf der Grundlage der neuen Werte soll die Grundsteuer neu berechnet werden - zu zahlen soll sie ab 1. Januar 2025 sein. Das Bundesfinanzministerium rechnet mit Herbst 2024, bis die konkrete Höhe bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststehen wird.